Ein Sieg für die heimische Imkerei

6. September 2011
Rubrik: Gentechnik
Von: Peter Maske

LVBI begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute Nachmittag entschieden, dass für Honig mit Pollen des Gen-Maises „MON810“ die Null-Prozent-Toleranzgrenze gilt und ein solch belasteter Honig nicht verkehrsfähig ist. Ist dieser Honig belastet, gilt er als „gentechnisch verändertes Lebensmittel“ und benötigt eine entsprechende Zulassung.
Dieses Urteil bringt für die Imkerei endlich Rechtssicherheit, wird aber wohl jetzt in Deutschland zu einem Honigengpass führen. Mit GVO belasteter Honig, was bei vielen importierten Honigen der Fall sein dürfte, müsste aus den Verkaufsregalen entfernt werden.
Richtungsweisend ist das Urteil auch für einen künftigen GVO-Anbau. Imker sind hiernach vom Landwirt zu verständigen und im Schadensfall zu entschädigen. Vom Gesetzgeber wird deshalb eine Abstandsfläche von 10 km verlangt.

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Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs