24. Oktober: Bundesverwaltungsgericht

19. Oktober 2013
Rubrik: Gentechnik, Öffentliche Nachrichten
Von: E.R.

Am 24. Oktober 2013, Beginn: 10.00 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Entrag von Gentechnik in Honig gewährt wird.

Das Urteil wird richtungsweisend dafür sein, ob die von EU Kommission und der Bundesregierung zugesicherte Wahlfreiheit von Verbrauchern, Bauern und Imkern (Koexistenz) tatsächlich gewährleistet wird.

Um 9.00 Uhr wird eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude stattfinden. Durch die Anwesenheit möglichst vieler Imker stärken wir die Position einer gentechnikfreien Imkerei.