Fachvorträge am Samstag

Schon am Samstag wurden zwei Fachvorträge angeboten:

Dr. Jürgen Schwenkel, Chefredakteur des Imkerfreund, gab den Kreisvertretern in seinem Vortrag „Tipps für Texter“ Anregungen für eine leserfreundliche Gestaltung von Vereinsbeiträgen für den Imkerfreund und technische Tipps zum Format der Fotos.

Und während sich die Vertreter noch durch die Anträge kämpften, zeigte Elke Frenzel vor vollbesetzten Rängen in der kleinen Hochlandhalle die Kunst der Honigseifenherstellung.

Berufsgenossenschaft

Der Vorsitzende korrigierte eine Aussage des letzten Infobriefes. Es sei nicht neu, dass bei einer Fläche von mehr als 2.500 qm (= 0,25 ha) ab dem 1. Volk ein Beitrag zur Berufsgenossenschaft zu leisten ist. Seit 2008 galt folgende Regelung: eine Imkerei mit bis zu 25 Völkern ist nicht gewerbsmäßig. Aber schon vorher  gab es die Flächengrenze, nach der ab 2.500 qm Land die Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft eintritt. Wer also 2500 qm Land besitzt ist ab dem ersten Volk für dieses Volk beitragspflichtig.

Faulbrutleitlinie

Weiterhin ging der Vorsitzende auf den aktuellen Stand der Faulbrut ein. Das kleine Gesundheitszeugnis existiere nicht mehr in der alten Form. Die Aufgabe des Vorstands sei es im Jahr 2014 gewesen, eine brauchbare Lösung für die Belegstellen zu finden. In dieser Angelegenheit habe er zusammen mit dem Obmann für Bienengesundheit, Peter Reindl, Gespräche im Ministerium für Verbraucherschutz geführt. Er plädierte dafür, weiterhin an der Frage eines Monitorings zu arbeiten. Diese Frage zu diskutieren bedeute nicht, dass es in Bayern umgesetzt werden müsse. Dennoch sei es wichtig, sich der Frage zu stellen, denn in anderen Bundesländern sei es üblich, Futterkranzproben zu ziehen. Das Thema Faulbrut müsse der Verband in Zusammenarbeit mit dem Ministerium, dem Bieneninstitut in Veitshöchheim und dem Tiergesundheitsdienst angehen. Er stellte in Aussicht, einen Arbeitskreis zum Thema zu bilden.

Eine Million Förderung für Bienen und Imkerei

Der Vorsitzende kündigte an, dass er im November Gespräche im Ministerium führen werde, um zu klären, in welcher Form die von Minister Brunner anlässlich des Bayerischen Imkertag 2013 versprochene Aufstockung der Förderung von 800.000 um 200.000 Euro umgesetzt werde.

Opt Out ist ein Witz

Als „Opt-Out“ wird eine Regelung bezeichnet, die nationale Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen ermöglichen solle. Als Witz bezeichnete Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbunds D.I.B und Vorsitzender des Bezirksverbands Unterfranken und Obmann für Gentechnik diese Regelung.
Opt-Out klinge zunächst einmal nach Ausstieg und werde positiv bewertet. Auch Deutschland habe im Juni 2014 im Rat der Umweltminister mit „Ja“ gestimmt, obwohl führende Politiker aller Parteien und auch die Imkerverbände davor gewarnt hätten.
Opt-Out sei eine Mogelpackung, denn diese Regelung sei kein Erfolg für die Verbraucher, sondern ein Erfolg der Industrie. Zunächst einmal würden gentechnisch veränderte Organismen zugelassen, dann erst könnten Länder Bedenken bei den Unternehmen anmelden und klagen.
Wenn zum Beispiel Deutschland eine bestimmte gentechnisch veränderte Pflanze nicht haben möchte, dann muss es dies - noch vor der Zulassung auf EU-Ebene - dem Agrarkonzern mitteilen, der das Patent für die Pflanze besitzt, also zum Beispiel Monsanto, Pioneer, Bayer oder BASF. Der Konzern kann Deutschland dann vom europaweiten Zulassungsantrag ausnehmen - oder auch nicht.
Ist der Konzern nicht einverstanden, kann Deutschland den Anbau der Pflanze zwar trotzdem verbieten, das Verbot muss aber aufwändig begründet werden. Wie aufwändig und erfolgversprechend diese Begründungen sein müssen, das könne sich ja jeder vorstellen. Und selbstverständlich könnten die Konzern gegen das nationale Verbot klagen. Eine gerichtliche Entscheidung könne Jahre dauern und in dieser Zeit werde die Pflanze angebaut. Es sei zu befürchten, dass die meisten Länder versuchen werden, aus Kostengründen eine einvernehmliche Lösung mit den Agrarkonzernen zu finden. Noch gebe es jedoch Hoffnung, denn das neu gewählte EU Parlament müsse in der Angelegenheit noch gehört werden.
Der Präsident des D.I.B. berichtete weiterhin, dass der D.I.B die Verfassungsbeschwerde von Karl-Heinz Bablok. Im Kampf gegen Gentechnik vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe. Mit der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde möchte der D.I.B. erreichen, dass beim Anbau von GVO Vorsorgepflichten zum Schutz der Imkerei beachtet werden müssen.

Regierungsdirektorin Dr. Regina Eberhart, Referat für kleine Nutztiere, Geflügel und Bienen

Referat für kleine Nutztiere, Geflügel und Bienen

Regierungsdirektorin Dr. Regina Eberhart stellte sich den Delegierten als Nachfolgerin von Ministerialrat Hans Klein stellte sich vor. Die Tierärztin richtete Grüße des Staatsministers Brunner aus, der sie bei Überreichung der Ernennungsurkunde ermahnt habe „Strengen Sie sich an, ich habe denen eine Million versprochen“. Das Finanzministerium habe der Erhöhung bereits zugestimmt, berichte Frau Dr. Eberhart, die Zustimmung des Landtags fehle noch.
„Mein besonderes Anliegen sind die Bienengesundheit und Wachsuntersuchungen.“  Sagte die Referatsleiterin.  Wachs reichere Schadstoffe an und diese könnten in den Honig wandern. Sie wolle Wachsuntersuchungen über den Tiergesundheitsdienst ermöglichen. Der Tiergesundheitsdienst werde zu einem Teil aus Mitteln des Ministeriums finanziert, zum anderen Teil aus Mitteln der Tierseuchenkasse.

Wichtig für uns Imker: Die Bedeutung der Bienen wird durch die Umbenennung des Referats gewürdigt. Das ehemalige Referat für Schaf- und Kleintierzucht und –haltung heißt jetzt Referat für kleine Nutztiere, Geflügel und Bienen.

Frau Dr. Eberhard bedauerte, dass die EU-Fördermittel nicht aufgestockt würden, deshalb würden bei steigenden Antragszahlen die Fördersätze insgesamt sinken. Sie setze auf kreative Ideen, um die Förderquoten bei der investiven Förderung zu sichern. Es bleibe jedoch bei der Fördersumme von 260.000 Euro EU-Förderung für Bayern.

Der EU-Rechnungshof moniere bei jeder Prüfung die Varroa Förderung. Diese sei im Verhältnis zum Erfolg und zur Fördersumme zu aufwändig.

Anträge:

1. Die Vertreterversammlung möge beschließen, die Anerkennung des LVBI als Naturschutzverband durchzuführen.
Wiederholungsantrag - abgelehnt
•    wünschenswert aber
•    Die Arbeit, die dann auf uns zukommt, können wir ehrenamtlich nicht leisten
•    Stellungnahmen zu Bauvorhaben müssen aus dem Wissen um die Örtlichkeit von den Imkern vor Ort abgegeben werden.

2. Ein Vorstandsmitglied darf nicht mehr als 2 Amtsperioden, d.h. 8 Jahre, den gleichen Poste innehaben.
Wiederholungsantrag - abgelehnt
•    Eine zeitliche Begrenzung wäre sicher manchmal wünschenswert doch zeigt die Praxis, dass vielerorts händeringend nach Funktionsträgern gesucht werden muss.

3. Kündigung der Spritzschadenversicherung
Wiederholungsantrag - abgelehnt
•    Auch wenn in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Versicherungsfälle und die Höhe der ausbezahlten Versicherungssummen überschaubar waren sprach sich die Vertreterversammlung mehrheitlich dafür aus, dass die Versicherung (Prämie 0,80 € / Mitglied) bestehen bleiben soll.

4. Wiedereinführung der Förderung von Wachsuntersuchungen (auf Rückstände)
Wiederholungsantrag - zurück gezogen
•    Wachsuntersuchungen waren noch nie förderfähig. Sie wurden früher (nach EU-Recht) zu Unrecht gefördert.
•    Es wurde aber vom Ministerium (Minister Brunner) in Aussicht gestellt, dass zwar über einen anderen Weg in Zukunft Wachsuntersuchungen möglich sein könnten. Frau Dr. Eberhart hat dies in ihren Ausführungen ja bestätigt.
•    Herr Rühl hat nach auf Grund dieser Aussagen seinen Antrag zurück gezogen.

5. Die Vertreterversammlung möge beschließen, dass sich LVBI und DIB dafür einsetzen, dass Auflieferungen von Begattungseinheiten (EWK, Apidea, Mini-Plus etc.) auf Belegstellen aus der Bienenseuchenverordnung genommen werden.
Antrag mehrheitlich angenommen.
•    Der Vorstand des LVBI befürwortete den Antrag und wird ihn an die Vertreterversammlung des DIB weiterleiten.

6. Der LVBI setzt sich nachweisbar dafür ein, dass auch als B4 (bienenungefährlich) eingestufte Pflanzenschutzmittel und Tankmischungen nur außerhalb der Bienenflugzeiten (wie bei B2-PSM) in blühenden Beständen eingesetzt werden dürfen.
Antrag mehrheitlich angenommen.
•    Der Vorstand des LVBI befürwortete den Antrag und wird ihn, nachdem es sich um bundeseinheitliche Regelungen handelt, an den DIB weiterleiten.

7 a) Abschaffung der unterschiedlichen Versicherungsgruppen. Gleiche Leistungen für gleiche Beiträge gelten für alle Mitglieder des LVBI unabhängig von deren Funktion im Verband.
Gleichzeitig behandelt mit dem Antrag des Vorstands des LVBI:
7 b) Die Vertreterversammlung des LVBI vom 20.09.2014 in Weilheim möge beschließen, den Vorschlag unseres Versicherers anzunehmen und die Unfallversicherung auf die Entschädigungs- und Beitragssätze Prämie: 3,18 € / Jahr, Deckungssummen: Tod: 2.000 €, Invalidität: 28.000 €.
Alternativ:
7 c) Die Vertreterversammlung des LVBI vom 20.09.2014 in Weilheim möge beschließen, die bestehende Unfallversicherung zu kündigen.
Die Vertreterversammlung sprach sich mehrheitlich für den Alternativvorschlag des LVBI-Vorstands aus.

8. Der DIB soll jährlich eine detaillierte Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern des LVBI über die Einnahmen, Rücklagen und die Verwendung des Werbebeitrages geben.
Antrag angenommen.
DIB-Präsident Maske versprach, dass die Zahlen zum Werbefonds in Zukunft im Internet veröffentlicht werden.

9. Aufhebungsbeschluss der Geschäftsordnung vom 8.9.1984
Die Vertreterversammlung des LVBI vom 20.09.2014 in Weilheim hebt den Beschluss vom 08.09.1984 auf und setzt die Geschäftsordnung vom 08.09.1984 damit außer Kraft.
Nach der derzeit gültigen Satzung hat sich der Vorstand des LVBI bereits eine Geschäftsordnung gegeben. Die alte Geschäftsordnung ist damit de facto außer Kraft gesetzt.

10. Die Vertreterversammlung des LVBI vom 20.09.2014 in Weilheim möge beschließen, die Imker-Global-Versicherung auf die Entschädigungs- und Beitragssätze der Variante II inkl. Versicherung von Schäden durch Tiere zu ändern.
Zunächst wurden folgende Stimmungsbilder von den Delegierten eingeholt:
•    Beibehaltung der bisherigen Versicherungssätze - keine Mehrheit
•    Variante I ohne Tierschadenversicherung - keine Mehrheit
•    Variante I mit Tierschadenversicherung - keine Mehrheit
•    Variante II ohne Tierschadenversicherung - keine Mehrheit
•    Variante II mit Tierschadenversicherung (Antrag des Vorstands) - mehrheitlich angenommen.